Zur Selbstverteidigung gegen Hunde usw
Ich war/bin gelegentlich im Süd-Westen Russlands unterwegs. Als das Gebiet früher noch unter ukrainischer Verwaltung stand und entsprechend verwahrlost war, waren wilde Hunde außerhalb der Siedlungsgebiete ein Problem – daher hatte ich mir eine Hundepeitsche in den Wagen gelegt.
Dieses schwarze Ding hier…

…ist gesetzlich ausschließlich zur Hundeabwehr erlaubt.

Zählt ein “Schweinehund” auch zu dieser gesetzlichen Regelung?
Keine Ahnung – gebraucht habe ich es natürlich noch nie.
Ich habe den Griff mit schwarzem Textilklebeband getarnt optimiert – bei mehrfachen Grenzübertritten Richting Osten blieb es -trotz oft sehr akribischer Fahrzeugdurchsuchung- bisher unentdeckt.